Wie erfolgt die Online-Anmeldung?

Schritt 1: festlegen des Modells für den Jahresabschluss

Schritt 2: digitale Ablage: XBRL oder PDF

Die Bereitstellung von Jahresabschlüssen in Papierform wird ab dem 1. Januar 2020 gemäß dem Unternehmens- und Vereinskodex (UVK) abgeschafft.

Die standardisierten (einzigen) Jahresabschlüsse werden vorzugsweise in XBRL hinterlegt.

Wie hinterlege ich Jahresabschlüsse in XBRL?

XBRL-Dateien entsprechen einer Taxonomie, in der die Finanz- und Wirtschaftsdaten elektronisch in einer bestimmten festen Form und Struktur dargestellt werden.

In bestimmten Fällen müssen die Jahresabschlüsse in Form einer PDF-Datei hinterlegt werden.. Mehr Infos

Wann sollten Sie ein altes Modell hinterlegen?

Ein 'altes Modell' des Jahresabschlusses kann nur für Geschäftsjahre mit einem Abschlussdatum bis einschließlich 31.12.2019 im PDF-Format hinterlegt werden. Für diese Geschäftsjahre dürfen die Unternehmen die standardisierten Modelle für Jahresabschlüsse ohne Kapital nicht verwenden, es sei denn, das Unternehmen hat sich für die Opt-in-Möglichkeit entschieden, vorzeitig dem UVK zu unterliegen. Diese Unternehmen können jedoch auch eine xbrl-Datei des neuen Modells für Geschäftsjahre, die am oder vor dem 31.12.2019 enden, einreichen, sofern sie sich für das Modell mit Kapital entscheiden.

Ausnahme: Jahresabschlüsse von Genossenschaft mit beschränkter Haftung, die gemäß dem Reparaturgesetz vom 28.04.2020 bis zu ihrer Umwandlung weiterhin den alten Kapitalregeln des Gesellschaftsgesetzes unterliegen.