Zahlungsmöglichkeiten

Hochgeladene Jahresabschlussdateien müssen bezahlt werden, bevor sie von der Belgischen Nationalbank angenommen werden können.

Achtung bei Sammelzahlungen, die per Banküberweisung bezahlt werden: Die Zahlung des Gesamtbetrags kann nur von einer einzigen Person vorgenommen werden. Die strukturierte Mitteilung kann nur für eine einzige Zahlung verwendet werden. Teilzahlungen mit derselben strukturierten Mitteilung von verschiedenen Kunden werden automatisch zurückgewiesen.

Wenn die Hinterlegung von verschiedenen Kunden zu zahlen sind, muss eine Zahlung pro Hinterlegung erfolgen, keine Sammelzahlung.

Auf der Zahlungsseite von CCV muss immer eine Zahlungsmethode (Karte oder Überweisung) ausgewählt werden. Die auf dieser Seite angegebene Referenz kann nicht als strukturierte Mitteilung für eine Überweisung verwendet werden.

Um die Hinterlegungskosten für einen bestimmten Jahresabschluss und/oder andere zu hinterlegende Dokumente zu bezahlen, müssen Sie sich mit denselben Identifikationsdaten, die Sie für das ursprüngliche Hinterlegungsformular verwendet haben, bei der FILING-Anwendung anmelden.

Ab dem 4. April 2022 können Sie jedoch auch einen Zahlungslink verwenden, der an die Person (z. B. einen Kunden oder Kollegen) weitergeleitet wird, die die Zahlung anstelle des Hinterlegers vornimmt.

Die Frist für den Zahlungseingang muss eingehalten werden! Die Hinterlegungskosten müssen innerhalb von sechs Arbeitstagen nach dem Datum, an dem der Status „Bereit zur Zahlung“ zugewiesen wurde, tatsächlich auf dem Konto eingegangen sein. Den Status finden Sie in dem Persönlichen Bereich, in dem Sie das Hinterlegungsformular eingereicht haben und die Zahlung veranlasst wurde.

Zahlungen, die nicht ordnungsgemäß getätigt wurden, werden vom Zahlungsdienstleister CCV automatisch zurückerstattet. Hinterlegungen, die nicht fristgerecht bezahlt wurden, werden als „abgelehnt“ registriert. Sie müssen das Hinterlegungsformular ggf. erneut einreichen. Dadurch ändert sich das offizielle Hinterlegungsdatum, was sich möglicherweise auf den angewendeten Tarif auswirkt. Es ist jedoch nicht notwendig, das Formular in den Persönlichen Bereich zu importieren oder neu zu erstellen, da Sie das abgelehnte Formular wiederverwenden können. Allerdings müssen Sie das Formular erneut einreichen, validieren und bezahlen.

Für die Zahlung der fälligen Hinterlegungskosten können Sie wählen zwischen: „Zahlung durch einen Dritten“ oder „Zur Zahlung übergehen“ für eine direkte Zahlung.

Seit dem 4. April 2022 verwenden wir in der neuen FILING-Anwendung einen neuen Zahlungsdienstleister, CCV, und die Zahlungsmöglichkeiten sind umfangreicher als in der alten FILING-Anwendung.

1. Zahlung durch einen Dritten

In diesem Fall nimmt der Einleger die Zahlung nicht selbst vor, sondern überlässt sie einer anderen Person.

Geben Sie die E-Mail-Adresse der Person an, die die Zahlung vornimmt, und die Sprache, in der die E-Mail mit dem Zahlungslink versendet werden soll.

Dieser Link führt Sie direkt zum gesicherten Zahlungsmodul von CCV, unserem neuen Zahlungsdienstleister, ohne dass Sie sich bei FILING anmelden müssen. Der Einzahler kann dann die Hinterlegungskosten entrichten und die Zahlungsmethode selbst wählen: „Banküberweisung“ oder „Karte“, gemäß dem unten beschriebenen Verfahren für die Zahlung durch den Hinterleger (siehe: Zur Zahlung übergehen).

2. Zur Zahlung übergehen

Der Hinterleger zahlt die Hinterlegungskosten selbst und muss zunächst die Zahlungsmethode wählen: „Karte“ oder „Banküberweisung“.

2.1 Karte
VISA

Die Möglichkeiten für Kartenzahlungen wurden auf Kreditkarten (Visa und MasterCard) und Debitkarten erweitert.

Die Zahlung über Bancontact ist ebenfalls möglich und für Beträge unter 1.500 € wird ein QR-Code für die mobile Zahlung generiert.

2.2 Banküberweisung

Wenn Sie sich für eine Bezahlung per Überweisung entscheiden, generiert das Internet-Programm automatisch die Daten, die notwendig sind, um die Überweisung außerhalb des Internet-Programms zu erstellen.

Ab dem 4. April 2022 arbeiten wir in der neuen FILING-Umgebung zusammen mit einem neuen Zahlungsdienstleister, CCV. Bitte stellen Sie daher sicher, dass Sie die neue CCV-Kontonummer für die Zahlung der Hinterlegungskosten für Jahresabschlüsse und/oder andere Dokumente, die ab dem 4. April 2022 zu hinterlegen sind, für die Zahlung per Banküberweisung verwenden und dass Sie die folgenden Zahlungsdaten korrekt ausfüllen:

  • der fällige Gesamtbetrag;
  • die spezifische Kontonummer von CCV: BE29 3631 4674 4064;
  • die Bankleitzahl BBRUBEBB;
  • der Name des Begünstigten: CCV België NV/SA;
  • die strukturierte Mitteilung (z. B. +++ 012/3456/78910 +++).

Achtung: Die Frist für den Zahlungseingang muss eingehalten werden!

Geben Sie dazu, nachdem Sie die Banküberweisung ausgewählt haben, bitte Ihre E-Mail-Adresse ein.

Eine E-Mail mit den genauen Zahlungsdaten wird von CCV an die angegebene E-Mail-Adresse geschickt.

Die alte Kontonummer der Bilanzzentrale BE47 0016 2658 1680 mit der Bankleitzahl GEBABEBB wurde am 14.04.2022 endgültig geschlossen.

Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass, wenn der Zahlungsdienstleister CCV den geschuldeten Betrag nicht rechtzeitig auf ihrem Konto erhält, die betreffenden Jahresabschlüsse automatisch abgelehnt werden, was zur Folge hat, dass Sie den Hinterlegungsvorgang anschließend komplett neu durchführen müssen. Gegebenenfalls ändert sich hierdurch das offizielle Hinterlegungsdatum, was sich möglicherweise auf den angewendeten Tarif auswirkt.

Sie können die Überweisung per Online-Banking oder Isabel oder sogar per Mobiltelefon durchführen. Von einer Überweisung in Papierform und einer Einzahlung am Schalter eines Kreditinstituts oder bei der Bpost raten wir jedoch ab.

Führen Sie die Überweisung unmittelbar aus. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Hinterlegungskosten innerhalb von sechs Arbeitstagen nach dem Datum, an dem der Status „Bereit zur Zahlung“ zugewiesen wurde, tatsächlich auf dem Konto eingegangen sein müssen. Die Überweisung muss den korrekten Betrag mit der korrekten strukturierten Mitteilung enthalten. Das Datum, an dem ein solcher Jahresabschluss eingereicht wurde, wird dann als offizielles Hinterlegungsdatum verwendet, auch wenn der Zahlungsdienstleister die Zahlung an dem Tag noch nicht erhalten hat.

Der Jahresabschluss wird automatisch zurückgewiesen und als ungültige Hinterlegung registriert, wenn der Zahlungsdienstleister:

  • weniger als die Hinterlegungsgebühr einzieht;
  • den Betrag verspätet einzieht (d. h. mehr als sechs Arbeitstage nach Zuweisung des Status "Bereit zur Zahlung");
  • einen Betrag ohne oder mit falscher strukturierter Kommunikation einzieht.

Eine Zahlung, die nicht ordnungsgemäß verarbeitet werden kann (verspätete Zahlung, unzureichende Zahlung, keine strukturierte Mitteilung oder fehlerhafte strukturierte Mitteilung usw. ) wird automatisch zurückerstattet. Wenn zu viel gezahlt wurde, wird die Differenz automatisch erstattet.