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Bereitgestellte Daten

In der Anwendung FILING finden Sie die Referenzen der Jahresabschlüsse und konsolidierten Jahresabschlüsse, die in den letzten fünf Kalenderjahren und im laufenden Kalenderjahr hinterlegt wurden.

Die Identifikationsdaten der Rechtspersonen, wie Name, Anschrift, Rechtsform und Rechtsstellung, werden von der Nationalbank als zusätzliche Information bereitgestellt und stammen aus der vom FÖD Wirtschaft verwalteten Zentralen Unternehmensdatenbank (ZUD). Die Nationalbank übernimmt die als authentisch eingestuften Daten lediglich und empfehlt Ihnen jedoch diese Daten im Allgemeinen und die Rechtsstellung im Besonderen von einer anderen Quelle bestätigen zu lassen bevor Sie eine darauf gegründete Entscheidung treffen. Sie können übrigens die in der ZUD aufgenommenen Daten direkt einsehen und mit der 'Public Search'-Funktion auf der Website der ZUD überprüfen.

Sollten falsche Daten in der ZUD gespeichert sein, ist es grundsätzlich Aufgabe der betroffenen Rechtsperson, die ZUD darüber zu informieren, sofern allen gesetzlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Angabe der Identifikationsdaten nachgekommen wurde. Die Vorgehensweise wird auf der vorhergenannte Website der ZUD erläutert.

Die betreffenden Rechtspersonen sind für den Inhalt der Dokumente, die sie bei der Nationalbank hinterlegt haben, selbst verantwortlich, denn diese werden von der Nationalbank unverändert bereitgestellt. Die BNB fügt lediglich bestimmte Daten in dem dafür vorbehaltenen Feld oben auf der ersten Seite eines jeden Dokuments ein und wandelt als strukturierte Datenbestände hinterlegte Jahresabschlüsse in PDF-Dateien um.

Wenn ein nach einem von der BNB vorgegebenen Muster zu erstellender Jahresabschluss auf elektronischem Weg in Form einer strukturierten Datei hinterlegt wird, werden diejenigen Abschnitte der Vorlage, die gegenstandslos sind, nicht in die von der BNB gelieferte Kopie aufgenommen. Außerdem rundet die BNB Summen, die nach geltender Regelung in Euro mit zwei Dezimalen angegeben wurden, auf Eurobeträge ohne Dezimalstellen ab. Wenn eine Rechtsperson feststellt, dass das, was sie hinterlegt hat, nicht mit dem übereinstimmt, was hätte hinterlegt werden sollen, kann sie eine 'berichtigte Hinterlegung' vornehmen, die dann auch als solche von der Nationalbank bereitgestellt wird.

Auf der Website des FÖD Justiz finden Sie ein Verzeichnis über alle in den Anlagen des Belgischen Staatsblattes seit 1983 veröffentlichten Unternehmensunterlagen. Dokumente jüngeren Datums sind außerdem online einsehbar.