Gruppe von begrenzter Größe

(UVK. Art 1:26)

Eine Muttergesellschaft einer Gruppe kontrolliert eine oder mehrere Tochtergesellschaften.
Gesellschaften, die ein Konsortium bilden, werden mit einer Muttergesellschaft gleichgestellt.

Schwellenwerte für Gruppen von begrenzter Größe (auf konsolidierter Basis)

Beschäftigtenzahl (in Vollzeitgleichwerten) 250
Jahresumsatz 34.000.000 EUR
Bilanzsumme 17.000.000 EUR

Wird höchstens 1 Kriterium überschritten, dann liegt eine Gruppe von begrenzter Größe vor. In diesem Fall wird die Muttergesellschaft von Konsolidierung freigestellt.

Andernfalls muss ein konsolidierter Jahresabschluss hinterlegt werden.

FAQ