Größenkriterien für Gesellschaften

Die Größenkriterien legen das Modell für die Hinterlegung des Jahresabschlusses fest.

Prinzipiell bildet bei Gesellschaften der Einzelabschluss die Grundlage für die Bewertung der Größenkriterien. Die Prüfung erfolgt also individuell.

Für Muttergesellschaften gilt eine Bewertung auf konsolidierter Basis. Letzteres gilt ausschließlich für die Muttergesellschaft und nicht für die mit ihr verbundenen Gesellschaften, falls diese nicht selbst Muttergesellschaften sind (siehe auch 'Gruppe von begrenzter Größe')

Seit der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2013/34/EU in belgisches Recht wurden die Schwellenwerte für den Jahresumsatz und die Bilanzsumme erhöht (Gesetz vom 18. Dezember 2015)

Schwellenwerte für kleine und große Gesellschaften

Beschäftigtenzahl (in Vollzeitgleichwerten) 50
Jahresumsatz 9.000.000 EUR
Bilanzsumme 4.500.000 EUR

Große Gesellschaft – vollständiges Modell

Eine Gesellschaft gilt als groß, wenn sie entweder 2 oder 3 Schwellenwerte überschreitet oder börsennotiert ist.

Große Gesellschaften müssen ihren Jahresabschluss nach dem vollständigen Modell erstellen.

Kleine Gesellschaft – verkürztes Modell

Eine Gesellschaft ist klein, wenn sie höchstens 1 der oben genannten Schwellenwerte überschreitet (Belgisches Gesellschaftsgesetz Art 15)

Kleine (nicht börsennotierte) Gesellschaften dürfen ihren Jahresabschluss nach dem verkürzten Modell erstellen.

Mikrogesellschaft - Mikromodell

Die Mikrogesellschaft ist eine kleine Gesellschaft, die höchstens 1 der nachfolgend angegebenen Schwellenwerte überschreitet (Belgisches Gesellschaftsgesetz Art 15/1)

Die Mikrogesellschaft ist eine Unterkategorie der kleinen Gesellschaften. Alle Vorschriften für die kleinen Gesellschaften gelten auch für Mikrogesellschaften, sofern in Art. 15/1 des belgischen Gesellschaftsgesetzes nicht etwas anderes angegeben ist.

Schwellenwerte für Mikrogesellschaften

Beschäftigtenzahl (in Vollzeitgleichwerten) 10
Jahresumsatz 700.000 EUR
Bilanzsumme 350.000 EUR

Die Mikrogesellschaften dürfen ihren Jahresabschluss nach dem Mikromodell erstellen.

Eine Mikrogesellschaft darf zum Datum des Jahresabschlusses nicht Mutter- oder Tochtergesellschaft sein.

FAQ