Pressemitteilung WP 152: Rent-Sharing in verschiedenen Lohnbildungssystemen: Ergebnisse aus einem Linked Employer-Employee-Datensatz

In vielen europäischen Ländern werden die Löhne von Arbeitnehmern direkt durch branchenspezifische Tarifverträge festgelegt. Darüber hinaus werden branchenspezifische Tarifverträge in einigen Fällen durch betriebliche Tarifvereinbarungen ergänzt. Die relative Bedeutung von betriebs- und branchenspezifischen Tarifvereinbarungen (mit anderen Worten der Zentralisierungsgrad von Lohnverhandlungen) ist jedoch stark branchenabhängig. Die Autoren dieses Papiers verwenden einen spezifischen Linked Employer-Employee-Datensatz aus einer 2003 in Belgien durchgeführten Untersuchung über die Auswirkungen von Lohnverhandlungen auf das Ausmaß der Gewinnbeteiligung von Arbeitnehmern (Rent-Sharing). Die Ergebnisse haben gezeigt, dass Rent-Sharing in Branchen mit einer dezentralen Lohnbildung eine wesentlich wichtigere Rolle spielt als in Branchen mit zentraler Lohnbildung, selbst wenn die Endogenität von Gewinnen, die Heterogenität von Arbeitnehmern und Unternehmen sowie die Unterschiede zwischen Lohnverhandlungssystemen berücksichtigt werden. Darüber hinaus findet man Rent-Sharing in Branchen mit zentraler Lohnbildung nur bei Arbeitnehmern, die einer betrieblichen Tarifvereinbarung unterliegen. Und schließlich deuten die Ergebnisse darauf hin, dass in Branchen mit dezentraler Lohnbildung betriebs- und branchenspezifische Lohnverhandlungen gleichermaßen zum Rent-Sharing beitragen.