Die BNB ersucht die belgischen Kreditinstitute und (Rück-)Versicherer, vorerst keine Dividenden zu zahlen

Die Belgische Nationalbank drängt die belgischen Kreditinstitute und (Rück-)Versicherer, ihre Dividendenzahlungen bis mindestens 1. Januar 2021 auszusetzen, und ermutigt zu einer weiteren vorsichtigen Haltung in Bezug auf variable Vergütung und Gewinnbeteiligung.

Aufgrund der anhaltenden Ungewissheit sowohl hinsichtlich der kurz- als auch der langfristigen Auswirkungen von COVID-19 und des Fortbestehens erheblicher Abwärtsrisiken bleibt die Aufrechterhaltung eines widerstandsfähigen Finanzsektors - durch ausreichende Kapitalreserven - von großer Bedeutung. Diese Reserven sollten - falls erforderlich - vorrangig dazu verwendet werden, Verluste aufzufangen und die Kontinuität der Finanzintermediation und insbesondere der Kreditvergabe und der Versicherungsaktivitäten zugunsten der Realwirtschaft zu gewährleisten.

In diesem Zusammenhang gab der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) am 27. Mai eine Empfehlung heraus, in der er die zuständigen und relevanten Aufsichtsbehörden aufforderte, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um unter anderem die Dividendenzahlungen mindestens bis zum 1. Januar 2021 auszusetzen. In ihrer Empfehlung vom 27. Juli 2020 folgte die EZB in ihrer Eigenschaft als prudentielle Aufsichtsbehörde dieser Empfehlung.

Als mikro- und makroprudentielle Aufsichtsbehörde erweitert die Belgische Nationalbank ihre frühere Empfehlung an die belgischen Finanzinstitute [1] (an die von ihr beaufsichtigten Kreditinstitute und (Rück-)Versicherungsgesellschaften), ihre geplanten Dividendenzahlungen bis mindestens 1. Januar 2021 auszusetzen. Darüber hinaus erneuert die Bank ihre Appell, eine vorsichtige und konservative Haltung in Bezug auf variable Vergütungen und Gewinnbeteiligungen einzunehmen. Dies steht im Einklang mit der Empfehlung des ESRB (ESRB/2020/07) vom 27. Mai 2020.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie unter:

 

[1] Aus makroprudentiellen Gründen gilt diese Mitteilung für alle Kreditinstitute und (Rück-)Versicherungsgesellschaften nach belgischem Recht.