Auch der Versicherungssektor arbeitet an der Bekämpfung der sozioökonomischen Auswirkungen der Coronavirus-Krise

Der belgische Versicherungssektor wird sich bemühen, die negativen Auswirkungen der Coronavirus-Krise auf Einzelpersonen, Haushalte, Selbständige und Unternehmen zu mildern. In den kommenden Monaten werden die Versicherungsgesellschaften Flexibilität gegenüber Kunden in Schwierigkeiten zeigen und dafür sorgen, dass sie jederzeit geschützt bleiben. Die Branchenorganisation hat gerade eine Einigung in dieser Frage erzielt, die von der Nationalbank mit Unterstützung der Finanzmarktaufsichtsbehörde FSMA und der föderalen Regierung erleichtert wurde.

Nachdem die Behörden und der Bankensektor in den letzten Wochen zahlreiche Initiativen ergriffen haben, um die wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie abzuschwächen, ist nun der belgische Versicherungssektor an der Reihe, Anstrengungen zu unternehmen.

Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stehen die gesellschaftlichen Gruppen, die von den wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Krise am stärksten betroffen sind, nämlich die vielen Arbeitnehmer, die vorübergehend arbeitslos sind, und die Unternehmen, die zur Schließung gezwungen sind oder deren Wirtschaftstätigkeit stark rückläufig ist.

Das heute von Assuralia, dem Branchenverband der Versicherungsunternehmen, mitgeteilte Maßnahmenpaket ist Teil der Arbeiten der Economic Risk Management Group (ERMG), die die föderale Regierung zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie eingesetzt hat.

Konkret geht es vor allem um Flexibilität für diejenigen, die Zahlungsschwierigkeiten haben, um eine Atempause für diejenigen, die ein Hypothekendarlehen abzahlen müssen, sowie um die Entwicklung eines Instruments bezüglich der Restschuldversicherungen und die Feuerversicherungen (diese Bestimmung betrifft alle, die arbeitslos geworden sind). Es ist auch wichtig, dass sich die Versicherer verpflichten, das Personal im Falle von vorübergehender Arbeitslosigkeit weiterhin zu schützen.

Hier ein Überblick über die getroffenen Maßnahmen:

  1. Für natürliche Personen, die aufgrund der COVID-19-Krise vorübergehend arbeitslos sind:
  • Der Versicherungssektor verpflichtet sich, ohne weitere Formalitäten die Renten-, Todesfall-, Invaliditäts- und Krankenhausversicherungen im Rahmen der (von den Arbeitgebern abgeschlossenen) Kollektivversicherungen für Personen, die vorübergehend arbeitslos sind, fortzuführen. Die Zahlung der in diesem Zusammenhang fälligen Prämien durch die Arbeitgeber wird bis zum 30. September 2020 verschoben.
  • Die Zins- und Tilgungszahlungen für die bei den Versicherungsgesellschaften aufgenommenen Hypothekendarlehen sowie die Zahlung der Restschuld-Versicherungsprämien für Hypothekendarlehen werden bis zum 30. September 2020 ausgesetzt, sofern der Versicherte nachweisen kann, dass er infolge der COVID-19-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist. Diese Einigung steht im Einklang mit der Einigung, die die Behörden mit den Banken getroffen haben. Darüber hinaus kann auch ein Zahlungsaufschub bis zum 30. September 2020 für Feuerversicherungsprämien im Zusammenhang mit Hypothekendarlehen gewährt werden, die zwischen dem 30. März und dem 30. September 2020 fällig werden. Diese letzte Bestimmung gilt nur für Personen, die entlassen wurden.
  • Bei allen anderen Versicherungen werden Versicherungsnehmer, die Schwierigkeiten bei der Zahlung ihrer Prämie haben, gebeten, sich direkt mit ihrem Versicherer oder Vermittler in Verbindung zu setzen, um zu prüfen, ob eine geeignete Lösung gefunden werden kann.
  1. Für Unternehmen, die von der COVID-19-Krise betroffen sind:
  • Die Versicherungsbranche betont, dass einige Versicherungsdeckungen (Arbeitsunfälle, Haftpflicht usw.) bereits eine nachträgliche Anpassung der Prämie bei einer Verringerung der Aktivitäten vorsehen. Diese Anpassung wird automatisch angerechnet. Darüber hinaus können Unternehmen, die gezwungen sind, ihre Tätigkeit auf Verlangen der Behörden einzustellen, in Absprache mit ihrem Versicherer einen Zahlungsaufschub für alle zwischen dem 30. März und dem 30. September 2020 fälligen Prämien erhalten. Für alle anderen möglichen Maßnahmen bezüglich der Aussetzung der Verträge wird empfohlen, dass sich die Unternehmen direkt mit ihrem Versicherer oder Vermittler in Verbindung setzen.
  • Bei Krediten an Unternehmen werden sich die Versicherer auch an die bereits für den Bankensektor festgelegten Bedingungen anpassen, d.h. eine Stundung der Kreditrückzahlungen (Zins- und Kapitalrückzahlungen) bis zum 30. September 2020.

Reaktionen

Ministerin für Beschäftigung, Wirtschaft und Verbraucher

Nathalie Muylle, Ministerin für Beschäftigung, Wirtschaft und Verbraucher: „Wir tun derzeit alles, um den Schaden für unsere Wirtschaft zu begrenzen und die Kaufkraft der Haushalte zu erhalten. Es ist von wesentlicher Bedeutung, eine rasche Erholung der Wirtschaft zu ermöglichen. Die Maßnahmen, die der Versicherungssektor unter diesen außergewöhnlichen Umständen ergriffen hat, um die Risiken für die Unternehmen und die Haushalte weiterhin zu decken, sind daher zu begrüßen.“

Nationalbank

In den letzten Tagen hat die Nationalbank intensiv mit dem Versicherungssektor über dieses Maßnahmenpaket verhandelt. „Wir freuen uns sehr, dass auch der Versicherungssektor, wie der Bankensektor, seine sozioökonomische Verantwortung übernimmt“, sagte Jean Hilgers, Direktor der Nationalbank. „Wir sind uns auch bewusst, dass diese Maßnahmen zu einer Zeit kommen, in der der Versicherungssektor bereits die negativen Auswirkungen der Turbulenzen am Finanzmarkt zu spüren bekommt. Tatsächlich wirken sich der Abwärtstrend an den Aktienmärkten und die sich ausweitenden Spreads bei Anleihen mehrerer EU-Mitgliedstaaten bereits jetzt negativ auf die Martkwertbilanz der Versicherer aus, die traditionell zum Marktwert bewertet wird. In diesem schwierigen Umfeld möchten wir Assuralia und seinen Mitgliedern für diese Initiative danken.“

Assuralia

Hilde Vernaillen, Präsidentin von Assuralia: „Die Versicherer zeigen ihre Solidarität, indem sie einerseits den Bedürftigsten einen Aufschub der Prämienzahlungen gewähren und andererseits den Schutz der lebensnotwendigen Zusatzdeckungen (Tod, Invalidität und Krankenhausaufenthalt) in der Kollektivversicherung für Personen, die vorübergehend arbeitslos sind, aufrechterhalten.“

Finanzmarktaufsichtsbehörde FSMA

„Viele Verbraucher sind von den notwendigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie stark betroffen. Es ist daher wichtig, dass die Akteure des Finanzsektors sich bemühen, den Verbrauchern in diesen schwierigen Zeiten zu helfen“, sagt FSMA-Präsident Jean-Paul Servais. „Die vom Versicherungssektor ergriffenen Maßnahmen sind ein nützlicher Beitrag in dieser Hinsicht. Die Verbraucher müssen auch korrekt und verständlich über die konkreten Maßnahmen informiert werden, die im Zusammenhang mit dieser Krise ergriffen werden. Die FSMA ermutigt daher Banken und Versicherungsgesellschaften, in dieser Hinsicht proaktiv zu kommunizieren. Die FSMA arbeitet daran, kurzfristig ein Callcenter einzurichten, an das sich die Verbraucher mit ihren Fragen wenden können“, führt Jean-Paul Servais weiter aus.