Lexikon
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| Einlagefazilität |
| Ständige Fazilität des Eurosystems, die es den Gegenparteien ermöglicht, Guthaben zu einem vorher festgesetzten Zinssatz bei einer Zentralbank anzulegen. |
| Einlagenzertifikate |
| Schuldscheine, die (meistens mit einer kurzen Laufzeit) von einem Kreditinstitut ausgegeben werden. Ihre Ausgabe unterliegt den Bestimmungen des Gesetzes vom 22. Juli 1991. In stückeloser Form werden die Einlagenzertifikate über das Wertpapierabwicklungssystem der BNB ausgegeben. |
| Eintragung mit Namen |
| Vermerk in einem speziellen Verzeichnis ('Hauptbuch') mit Angabe der Identität des Gläubigers und der Höhe seiner Schuldforderung. |
| Elektronisches Geld (e-money) |
| Elektronische Geldwertreserve auf einem technischen Träger, der weitgehend als vorausbezahltes Inhaberinstrument verwendet werden kann, um Zahlungen an Drittinstitute vorzunehmen, ohne dass die Transaktion über Bankkonten laufen muss. |
| EONIA (Euro overnight index average) |
| Auf der Basis effektiver Umsätze berechneter Durchschnittszinssatz für Tagesgeld im Euro-Interbankengeschäft. Er wird als gewichteter Durchschnitt der Sätze für unbesicherte Euro-Übernachtkontrakte, die von einer Gruppe repräsentativer Banken gemeldet werden, berechnet. |
| Ergebnisrechnung (Jahresabschluss) |
| Die Ergebnisrechnung gibt einen Überblick über die Einnahmen- und Ausgabenströme eines bestimmten Zeitraums, dem so genannten "Geschäftsjahr". Bei der Ergebnisrechnung wird unterschieden zwischen dem betrieblichen Ergebnis, dem Finanzergebnis und dem außerordentlichen Ergebnis. |
| Erweiterter Rat (EZB) |
| Eines der Entscheidungsorgane der EZB. Er besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der EZB und den Gouverneuren aller nationalen Zentralbanken der EU. |
| Euribor (Euro Denominated Interbank Offered Rate) |
| Durchschnittszinssatz, zu dem ein erstklassiges Kreditinstitut bereit ist, einem anderen Kreditinstitut mit höchster Bonität Euro-Gelder zur Verfügung zu stellen. Der EURIBOR wird täglich für Interbankeinlagen mit einer Laufzeit von einer Woche sowie von einem bis zwölf Monaten als Durchschnitt der von repräsentativen Banken verlangten Zinssätze ermittelt und auf drei Dezimalstellen gerundet. |
| Euro |
| Name der europäischen Einheitswährung, der auf der Tagung des Europäischen Rats am 15. und 16. Dezember 1995 in Madrid beschlossen wurde. |
| Euroclear |
| Unternehmen, bei dem Wertpapiere deponiert werden und das für den Handel mit und die Abwicklung von Transaktionen mit ausländischen Wertpapieren und grenzüberschreitenden Geschäften mit nationalen Titeln sorgt. |
| Euro-Gruppe |
| Informelles Gremium der Mitglieder des ECOFIN-Rats, die die Länder des Euro-Währungsgebiets vertreten. Es tritt regelmäßig zusammen (im Allgemeinen vor den Sitzungen des Ecofin-Rats), um über Fragen der gemeinsamen Verantwortlichkeit der Länder des Euroraums für die gemeinsame Währung zu diskutieren. |
| Europäische Kommission |
| Institution der Europäischen Gemeinschaft, die für die Durchführung der Bestimmungen des Maastricht-Vertrags verantwortlich ist. Die Kommission bestimmt die Grundzüge der EU-Politik, legt EU-Gesetzesentwürfe vor und übt in bestimmten Bereichen Befugnisse aus. Auf wirtschaftlichem Gebiet schlägt die Kommission allgemeine wirtschaftspolitische Leitlinien vor und berichtet dem EU-Rat über die Wirtschaftsentwicklung und -politiken. Sie überwacht die öffentlichen Finanzen im Rahmen der multilateralen Aufsicht und erstattet dem Rat Bericht. |
| Europäische Währungsschlange |
| Am 24. April 1972 beschlossen Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg und die Niederlande, dass die Wechselkurse ihrer Währungen nicht um mehr als 2,25 % voneinander abweichen dürfen. Dieses System ist unter dem Namen „Währungsschlange“ bekannt. |
| Europäische Zentralbank (EZB) |
| Die EZB steht im Zentrum des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und des Eurosystems und besitzt Rechtspersönlichkeit gemäß Gemeinschaftsrecht. Sie sorgt dafür, dass die dem Eurosystem und dem ESZB übertragenen Aufgaben von ihr selbst oder von den nationalen Zentralbanken nach Maßgabe der Statuten des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank erfüllt werden. Die EZB wird vom EZB-Rat, vom Direktorium und von einem dritten Entscheidungsgremium, dem Erweiterten Rat, geleitet. |
| Europäischer Rat |
| Verleiht der Europäischen Union die notwendigen Entwicklungsimpulse und legt die allgemeinen Leitlinien der entsprechenden Politik fest. Der Rat besteht aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten und dem Präsidenten der Europäischen Kommission. |
| Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) |
| Besteht aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Zentralbanken (NZBen) aller 27 Mitgliedstaaten, d. h. es umfasst neben den Mitgliedern des Eurosystems die NZBen der Mitgliedstaaten, die noch nicht den Euro eingeführt haben. Das ESZB wird vom EZB-Rat, dem EZB-Direktorium und dem dritten Beschlussorgan der EZB, dem Erweiterten Rat, verwaltet |
| Europäisches Währungsinstitut (EWI) |
| Eine temporäre Institution, die zu Beginn der 2. Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Januar 1994 gegründet wurde. Bei der Gründung der Europäischen Zentralbank (EZB) wurde das EWI aufgelöst. |
| Europäisches Währungssystem |
| Zwischen März 1979 und Januar 1999 bildeten die Länder der Europäischen Gemeinschaft das Europäische Währungssystem (EWS). Der EWS-Wechselkursmechanismus basierte auf einem System festgelegter Leitkurse zwischen den teilnehmenden Währungen. Gemäß dem Maastricht-Vertrag wurde das EWS im Jahre 1999 in die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) umgewandelt. |
| Eurosystem |
| Umfasst die Europäische Zentralbank (EZB) und die nationalen Zentralbanken (NZBen) der Mitgliedstaaten, die den Euro in der dritten Phase der Wirtschafts- und Währungsunion eingeführt haben (vgl. Euro-Währungsgebiet). Das Eurosystem wird vom EZB-Rat und vom EZB-Direktorium geleitet. |
| Euro-Währungsgebiet |
| Das Gebiet der Mitgliedstaaten, die den Euro gemäß dem Maastricht-Vertrag als gemeinsame Währung eingeführt haben und in denen unter der Verantwortung des EZB-Rats eine einheitliche Geldpolitik betrieben wird. Im jahr 2011 umfasst das Euro-Währungsgebiet Belgien, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal, Finnland, Slowenien, Malta, Zypern, Slowakei und Estland. Die anderen Staaten, die seit dem 1. Januar 2004 der Europäischen Union beigetreten sind, haben sich verpflichtet, den Euro einzuführen. Eine aktualisierte Liste der Staaten, die dem Euro-Währungsgebiet angehören, findet sich auf der Website der EZB. |
| EXSECO |
| Versandabteilung für materielle Wertpapiere und Kupons im Auftrag der finanziellen Mittler, wobei die BNB die Funktion einer Drehscheibe und eines Postfachs übernimmt. |
| Extensible Business Reporting Language (XBRL) |
| XBRL ist eine Computersprache für den elektronischen Austausch und die Standardisierung von Geschäftsberichtsinformationen über das Internet. Die GoE XBRL Belgien wurde gegründet, um den Gebrauch von XBRL in Belgien zu fördern. |
| EZB-Rat |
| Oberstes Entscheidungsorgan der Europäischen Zentralbank (EZB). Er besteht aus allen Mitgliedern des EZB-Direktoriums und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken der Länder, die den Euro eingeführt haben. |