Gesetzgebung
Die derzeitige gesetzliche Grundlage besteht im Wesentlichen aus den
- koordinierten Gesetzen vom 31. Dezember 1955 über Wechsel und Solawechsel (Titel VIII, Buch 1 des Handelsgesetzbuchs)
- und dem Gesetz vom 3. Juni 1997 (pdf - 47k) über die Protesterhebung (geändert durch das Gesetz vom 22. Juni 1998).
In diesen Gesetzen werden der Wechselverkehr und die damit verbundenen Portesterhebungen geregelt.
Hinzu kommen:
- Das Gesetz vom 10. Juni 1997 (pdf - 22k) (geändert durch das Gesetz vom 8. Juni 1998) über die verschiedenen Bestimmungen zur Protesterhebung.
- Artikel 6 des Gesetzes vom 17. Juli 1997 (geändert durch das Gesetz vom 27. Mai 1998 und durch das Gesetz vom 8. Juni 1998) über den gerichtlichen Vergleich.
- Der königliche Erlass vom 15. September 1997 (pdf - 130k) über die Durchführung des Gesetzes vom 3. Juni 1997 über die Protesterhebung, mit dem das Datum des In-Kraft-Tretens des Gesetzes vom 10. Juni 1997 über die verschiedenen Bestimmungen zur Protesterhebung festgelegt und der königliche Erlass vom 16. Juli 1957 über die Durchführung von Artikel 38, Absatz 2 und von Artikel 42 der koordinierten Gesetze über Wechsel und Solawechsel (geändert durch den königlichen Erlass vom 26. November 1998) geändert wird.
- Der königliche Erlass vom 21. Dezember 1998 über die Zugangsmodalitäten zu den Daten über die veröffentlichten Proteste von Handelswechseln.