Seit dem 21. November 2011 hat der Bankensektor wieder die zentrale Bearbeitung von Handelswechseln (ZBH) übernommen, ein belegloses Inkassosystem, mit dem Wechsel und Solawechsel beim Institut des Bezogenen zur Zahlung eingereicht wurden. Diese Tätigkeit war bis dahin von der Nationalbank durchgeführt worden. Die gesetzlichen Aufgaben einer zentralen Einreichungsstelle für Wechselproteste verbleiben bis auf Weiteres bei der Nationalbank. Es handelt sich dabei um gesetzliche Aufgaben der Vorbereitung, Veröffentlichung und Verbreitung der bei Nichtzahlung von Handelswechseln erhobenen Proteste.