Seit dem 21. November 2011 hat der Bankensektor wieder die zentrale Bearbeitung von Handelswechseln (ZBH) übernommen, ein belegloses Inkassosystem, mit dem Wechsel und Solawechsel beim Institut des Bezogenen zur Zahlung eingereicht wurden. Diese Tätigkeit war bis dahin von der Nationalbank durchgeführt worden. Die gesetzlichen Aufgaben einer zentralen Einreichungsstelle für Wechselproteste verbleiben bis auf Weiteres bei der Nationalbank. Es handelt sich dabei um gesetzliche Aufgaben der Vorbereitung, Veröffentlichung und Verbreitung der bei Nichtzahlung von Handelswechseln erhobenen Proteste.
Aufgaben
- Interbankgeschäfte mit Handelswechseln (bis 21.11.2011)
- Anwendung der Protestbestimmungen.
Übermittelte Informationen
Die übermittelten Daten betreffen die Veröffentlichung der aufgrund der Nichtzahlung von Handelswechseln erhobenen Proteste.
Abfragen
Jede Person kann auf Antrag einen Auszug aus der Datei der seit November 1997 veröffentlichten Proteste erhalten.
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