Schema A (Bereich SFI)

Gemäß dem Gesetz vom 25. April 2014 über den Status und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Börsenmaklern, und den Erlassen der Belgischen Nationalbank sind die Kreditanstalten dazu angehalten, einmal im Monat der Nationalbank Auskunft über ihre jeweilige Finanzlage zu erteilen. Dieser Datensatz, das „Schema A“, wird von der Belgischen Nationalbank gesammelt und geprüft

Codelisten und Nomenklatur

Enthält wesentliche Basisinformationen für eine qualitätsvolle Meldung durch die Finanzinstitute wie die in der monatlichen Meldung anzuwendenden Wechselkurswerte, eine interaktive Suchmöglichkeit für die sektorspezifische Zuweisung der belgischen Gegenparteien sowie eine vollständige Liste der MFIs und allgemeine Richtlinien bei der sektorspezifischen Einteilung von Gegenparteien aus den anderen EU-Mitgliedstaaten.

Validierungsregeln

Die Meldung unterliegt einer Qualitätskontrolle. Sie muss von den meldepflichtigen Instituten vor Einreichung bei der Nationalbank auf eine Reihe von Validierungsregeln geprüft werden, die hier in umfassender Weise aufgeführt sind.
Weitere Informationen sind auf Niederlandisch oder Französisch verfügbar.