Definition

  • Hauptbuch

    Alle für eine bestimmte Staatsanleihe eingetragenen Gläubiger. Die Dienststelle der Hauptbücher ist Teil des Schatzamts und verwaltet diese namentlichen Eintragungen von natürlichen und juristischen Personen. Sie ist ferner für die Einhaltung der Fälligkeitstermine von Zinszahlungen und für die Rückzahlung des Kapitals bei Endfälligkeit zuständig.