Definition

  • Generalkomissariat für den Euro

    Das Generalkomissariat für den Euro wurde im November 1996 in Belgien gegründet, um die Initiativen des öffentlichen und privaten Sektors hinsichtlich des Übergangs auf die europäische Einheitswährung zu koordinieren und zu fördern und einen möglichst fließenden Übergang auf den Euro zu erreichen. Es war bei der Belgischen Nationalbank angesiedelt, die Mitarbeiter dafür abstellte und für einen reibungslosen Betriebsablauf sorgte. Das Generalkomissariat für den Euro wurde kurz nach Einführung des Euro-Bargelds im Frühjahr 2002 aufgelöst.