Wer leitet und beaufsichtigt die Nationalbank?

Da die Nationalbank ein Unternehmen ist, das Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnimmt, hat der Gesetzgeber sie mit besonderen Gremien ausgestattet.

Diese Gremien sind der Gouverneur, das Direktorium, der Regentenrat, der Sanktionsausschuss und der Abwicklungsausschuss. Bei der Bank ist die Hauptversammlung kein Organ wie bei einer gewöhnlichen Aktiengesellschaft. 

Der Gouverneur leitet die Bank. Er führt den Vorsitz im Direktorium und im Regentenrat, wenn dieser sich austauscht über allgemeine Fragen im Zusammenhang mit der Bank, der Geldpolitik und der wirtschaftlichen Lage des Landes und der Europäischen Union sowie der Kontrollpolitik in Bezug auf die einzelnen Wirtschaftszweige, die der Aufsicht durch die Bank unterstellt sind, den Entwicklungen auf dem Gebiet der Aufsicht auf belgischer, europäischer und internationaler Ebene sowie allgemein allen Entwicklungen in Bezug auf das Finanzsystem, das der Aufsicht der Bank unterliegt. Er leitet auch den Abwicklungsausschuss. 
 

Das Direktorium, das sich aus dem Gouverneur und höchstens fünf vom König ernannten Mitgliedern zusammensetzt, ist für die Verwaltung und das Management der Bank verantwortlich und bestimmt die Richtung ihrer Politik. 
 

Der Regentenrat besteht aus den Mitgliedern des Direktoriums und vierzehn Regenten, die die sozioökonomische Landschaft Belgiens repräsentieren. Der Regentenrat ist für die Genehmigung des Jahresabschlusses und die endgültige Verteilung des Gewinns zuständig. Die 14 Regenten werden von der Hauptversammlung gewählt. Neun der Kandidaten für das Amt des Regenten werden vom Finanzminister, die anderen fünf von den repräsentativsten Organisationen der Arbeitnehmer (2), der Industrie und des Handels (1), der Landwirtschaft (1) und des Mittelstands (1) vorgeschlagen.
 

Die Hauptversammlung, die alle Aktionäre vertritt, wird vom Gouverneur geleitet. Die ordentliche Hauptversammlung nimmt den Jahresbericht entgegen, wählt die Regenten und ernennt die Betriebsrevisoren. 

Der Betriebsrevisor prüft und testiert den Jahresabschluss der Bank und erstattet dem Regentenrat Bericht über diesen Auftrag. Außerdem nimmt er einen spezifischen Kontroll- und Informationsauftrag gegenüber dem Betriebsrat wahr und beglaubigt den Jahresabschluss und verschiedene von der Europäischen Zentralbank (EZB) angeforderte Informationen. 
 

Schließlich nimmt von Rechts wegen ein Vertreter des Finanzministers mit beratender Stimme an den Sitzungen des Regentenrats teil. Er beaufsichtigt die Geschäfte der Bank und kann der Durchführung einer Entscheidung widersprechen, die gegen das Gesetz, die Satzung oder die Interessen des Staates verstoßen würde. Von dieser Befugnis ausgenommen sind die Aufgaben und Geschäfte im Zusammenhang mit dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB), die Aufsichtsaufgaben und die Aufgaben der Bank im Zusammenhang mit dem Beitrag zur Stabilität des Finanzsystems.