Definition
- Eintragung mit Namen
Vermerk in einem speziellen Verzeichnis ('Hauptbuch') mit Angabe der Identität des Gläubigers und der Höhe seiner Schuldforderung.
Vermerk in einem speziellen Verzeichnis ('Hauptbuch') mit Angabe der Identität des Gläubigers und der Höhe seiner Schuldforderung.