Definition

  • Hinterlegungs- und Konsignationszentralkasse

    Eine staatliche Einrichtung, die zum Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen gehört. Die Kasse erhält und verwahrt alle Hinterlegungen, Bürgschaften und Konsignationen, die aufgrund richterlicher oder administrativer Beschlüsse bzw. aufgrund von Gesetzen und Verordnungen durchgeführt werden müssen.