Definition

  • Wirtschafts- und Finanzausschuss

    Dieser Ausschuss besteht aus den Leitern der Staatskasse und den Vizepräsidenten der nationalen Zentralbanken der Europäischen Union sowie aus zwei Vertretern der Europäischen Zentralbank und zwei Vertretern der Europäischen Kommission (insgesamt 34 Mitglieder). Seine Aufgabe ist es, die Sitzungen der EU-Finanzminister und der Euro-Gruppe vorzubereiten.