Definition

  • Repo-Geschäft

    Vereinbarung, bei der ein Vermögenswert verkauft und zu einem bestimmten Preis zu einem festgelegten Zeitpunkt oder auf Abruf zurückgekauft wird. Diese Art der Vereinbarung ist einem gesicherten Darlehen ähnlich, aber mit dem Unterschied, das der Verkäufer nicht das Eigentumsrecht an den Papieren behält. Verkäufe mit Rückkaufvereinbarungen werden auch als Repo-Geschäfte bezeichnet und auf dem Repo-Markt durchgeführt.